Das Ergebnis der Wahlen am 03.04.2011
Ergebnisse des Bürgerentscheids am 03.04.2011 |
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Zahl der Stimmberechtigten |
15.453 |
Zahl der Personen, die abgestimmt haben | 7.901 |
Zahl insgesamt abgegebener Stimmen beim 1. Bürgerentscheid (Ratsbegehren, Stadterhebung) |
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Gültige Zustimmungen des Bürgerentscheids (Ja-Stimmen) | 2.801 |
Gültige Ablehungen des Bürgerentscheids (Nein-Stimmen) | 4.385 |
Gültige Stimmen insgesamt | 7.305 |
Ungültige Stimmen insgesamt | 596 |
beim 2. Bürgerentscheid (Bürgerbegehren kein Stadterhebung) | |
Gültige Zustimmung zum Bürgerentscheid (JA-Stimmen) | 5.061 |
Gültige Ablehnungen des Bürgerentscheids (Nein Stimmen) | 2.244 |
Gültige Stimmen insgesamt | 7.305 |
ungültige Stimmen insgesamt | 596 |
bei der Stichfrage: | |
Gültige Zustimmungen zum 1. Bürgerentscheid | 2.767 |
Gültige Zustimmungen zum 2 Bürgerentscheid | 4.791 |
Gültige Stimmen insgesamt | 7.558 |
Ungültige Stimmen insgesamt | 343 |
Ergebnisfeststellung:
Der 1. Bürgerentscheid mit 7.186 gültigen Stimmen, davon 4.385 gültigen Nein-Stimmen erhielt mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde mit NEIN beantwortet. Das nach Art. 18a Abs, 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 20 v.H. der Stimmberechtigten (3.091) ist erreicht.
Der 2. Bürgerentscheid mit 7.305 gültigen Stimmen, davon 5.061 gültigen Ja-Stimmen erhielt mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde damit mi JA beantwortet. Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 20 v.H. der Stimmberechtigten (3.091) ist erreicht.
Der Bürgerentscheid ist mit der
Ablehnung des 1. Bürgerentschieds
Annahme des 2. Bürgerentscheids
im folgenden Sinne entschieden:
Der 2. Bürgerentscheid gilt als angenommen.
Die Gemeinde Gröbenzell wird nicht zur Stadt erhoben und bleibt weiterhin Gemeinde.
Am Sonntag, den 3. April 2011 werden in Gröbenzell die Wahllokale für zwei Bürgerentscheide geöffnet. Inhalt dieser Bürgerentscheide ist die Frage, ob Gröbenzell Gemeinde bleiben oder die Stadterhebung anstreben soll.
Beim von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern Gröbenzells mittels Bürgerbegehren beantragten Entscheid lautet die Frage: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gröbenzell nicht zur Stadt erhoben wird und die Gemeinde auch keinerlei Schritte in Richtung Stadterhebung unternimmt?“. Beim von einer Mehrheit im Gemeinderat beschlossenen Ratsbegehren lautet die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass Gröbenzell in der Nachbarschaft zu Puchheim, Olching und München seine gute Stellung wahrt und insbesondere gegenüber den neuen Städten Puchheim und Olching weiter auf Augenhöhe bleibt und deshalb zur Stadt erhoben wird?“
Die Bürgerinnen und Bürger haben am 3. April die Möglichkeit über beide Fragen abzustimmen.
Für den Fall, dass sowohl das Bürger- als auch das Ratsbegehren mehrheitlich mit Ja beantwortet werden und unter der Voraussetzung, dass diese Ja-Stimmen jeweils mehr als 20% der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger repräsentieren (Quorum), ist auf dem Stimmzettel auch eine Stichfrage vermerkt. Die Stichfrage entscheidet dann darüber, welche der Antworten zu den Begehren gelten soll. Die Stichfrage sollte also in jedem Fall mit beantwortet werden. Einen Musterstimmzettel finden Sie in diesem Faltblatt ebenso wie mehr zum Entstehen dieses Bürgerentscheids und noch viel mehr zur Frage „Gemeinde oder Stadt Gröbenzell?“.
Überlegen Sie selbst! Ist Gröbenzell eine Stadt?
Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, dann sollten Sie für die Stadterhebung sein. Wenn Sie aber - wie wir - der Meinung sind, dass wir all das nicht haben und auch nicht brauchen, dann sollten Sie gegen die
Erhebung Gröbenzells zur Stadt sein.
Denn eine Stadt ohne diese Einrichtungen ist keine Stadt,
sondern eine Gemeinde! (Das sagt der Artikel 3 der Gemeindeordnung).
Martin Schäfer
Eschenrieder Straße 19 | 82194 Gröbenzell | Tel.: (08142) 66 9 77 0